Neben seiner Hauptaufgabe, Verbraucher bei grenzüberschreitenden Streitigkeiten zu unterstützen, ist das CEC Luxembourg auf nationaler Ebene auch Anlaufstelle für verschiedene, unten aufgelistete Dienste. Es unterstützt Verbraucher in diesen Verfahren kostenlos.

Dienstleistungsrichtlinie

Im Rahmen der Dienstleistungsrichtlinie (Richtlinie 2006/123/EG vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt) wurde das Europäische Verbraucherzentrum Luxemburg als Kontaktstelle für Verbraucher benannt, die Informationen benötigen, wenn sie Dienstleistungen eines in einem anderen EU-Mitgliedstaat niedergelassenen Dienstleisters in Anspruch nehmen wollen. Diese Informationen können sich auf die in den anderen Mitgliedstaaten geltenden Anforderungen für die Aufnahme und Ausübung von Dienstleistungstätigkeiten beziehen, aber auch auf die verfügbaren Rechtsbehelfe im Falle von Streitigkeiten zwischen einem Dienstleistungserbringer und einem Dienstleistungsempfänger (Artikel 21 der Richtlinie).

Beispiel: Wenn Sie einen Architekten aus einem anderen EU-Land beauftragen wollen, möchten Sie vielleicht wissen, ob dieser seine beruflichen Qualifikationen nachweisen musste, ob der Architekt eine Versicherung abschließen muss, welche Möglichkeiten der Streitbeilegung es gibt usw.

Die Richtlinie zielt darauf ab, Hindernisse für den freien Dienstleistungsverkehr in der EU zu beseitigen, wie z. B. durch die Vereinfachung administrativer Verfahren oder auch durch die Schaffung von Kontaktstellen, bei denen sich Dienstleister informieren können. Die Richtlinie stärkt auch die Rechte der Dienstleistungsempfänger, insbesondere durch das Verbot diskriminierender Massnahmen aufgrund der Staatsangehörigkeit oder des Wohnsitzes des Dienstleistungsempfängers (Artikel 20 der Richtlinie).

Beispielsfall: Ein in Luxemburg ansässiger Verbraucher wollte auf einer spanischen Website eine Trekkingausrüstung kaufen und stellte fest, dass der angegebene Preis ohne objektiven Grund höher war als der Preis, den er zahlen müsste, würde er in Spanien wohnhaft sein. Nachdem das CEC Luxembourg sich unter Darlegung des Sachverhalts an das Unternehmen gewandt hatte, verlangte dieses dann schließlich vom Verbraucher denselben Preis wie für in Spanien ansässige Personen.

Anwendungsbereich: Die Richtlinie gilt für jede Dienstleistung, die gegen Entgelt erbracht wird, mit Ausnahme bestimmter Sektoren : Nichtwirtschaftliche Dienstleistungen von allgemeinem Interesse, Finanzdienstleistungen (einschließlich solcher, die sich auf Banken, Kredite, Versicherungen und Rückversicherungen, betriebliche oder individuelle Altersversorgung, Wertpapiere, Investmentfonds und Zahlungen beziehen), elektronische Kommunikationsdienste (in Bezug auf Sachverhalte, die durch spezifische Richtlinien geregelt werden), Verkehrsdienstleistungen (einschließlich Hafendienste), Dienstleistungen von Zeitarbeitsfirmen, Gesundheitsdienstleistungen, audiovisuelle Dienstleistungen, Glücksspiele, Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Ausübung öffentlicher Gewalt, bestimmte soziale Dienstleistungen (im Zusammenhang mit Sozialwohnungen, Kinderbetreuung und Unterstützung bedürftiger Personen), private Sicherheitsdienste, Dienstleistungen von Notaren und Gerichtsvollziehern usw.

Die außergerichtliche Streitbeilegung (ADR)

Gemäß Artikel L 412-2 des Verbraucherschutzgesetzes obliegt es dem CEC, die Verbraucher an die zuständigen Schlichtungsstellen in Europa zu verweisen.

Online-Schlichtung: Die ODR-Plattform

Die ODR-Plattform ist eine europaweite Online-Plattform zur Beilegung von Streitigkeiten, die sich aus Online-Geschäften ergeben. Die Plattform bietet die Möglichkeit, alle nationalen Einrichtungen für alternative Streitbeilegung zu vernetzen und funktioniert in allen Amtssprachen der Europäischen Union. Sie ist seit dem 15. Februar 2016 in Betrieb und stellt ein zusätzliches Instrument für Verbraucher und Unternehmer dar, die ein bOnline-Verfahren zur außergerichtlichen Beilegung von nationalen oder grenzüberschreitenden Streitigkeiten einleiten möchten.

Für Luxemburg wurde das Europäische Verbraucherzentrum Luxemburg als Kontaktstelle benannt (Artikel L. 412-3 des Verbraucherschutzgesetzes)

Europäisches Mahnverfahren

Das EVZ Luxembourg ist seit Januar 2017 die Kontaktstelle für Verbraucher und Unternehmen im Rahmen des Europäischen Mahnverfahrens.

Das Europäische Mahnverfahren ist ein beschleunigtes Verfahren zur besseren Durchsetzung von Geldforderungen innerhalb der Europäischen Union. Bürger sollen so schneller zu ihrem Recht kommen.

Das Mahnverfahren wurde von der Europäischen Verordnung Nr. 1896/2006 des 12. Dezember 2006 in der Europäischen Union eingeführt und vereinfacht und reduziert die Kosten von Grenzstreitigkeiten bei unbestrittenen Geldforderungen in Zivil- und Handelssachen. Sie gilt in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union mit Ausnahme Dänemarks.

 

Europäisches Verfahren für geringfügige Forderungen

Das europäische Verfahren für geringfügige Forderungen soll Gerichtsverfahren in grenzüberschreitenden Streitigkeiten (in Zivil- und Handelssachen) bis zu einem Streitwert von 5.000 Euro zu vereinfachen und so den Zugang zu Gerichten zu verbessern.

Dieses Verfahren kann genutzt werden, wenn Sie einen Rechtsstreit mit einem Unternehmen haben, der in einem anderen Mitgliedstaat niedergelassen ist, mit Ausnahme Dänemarks. Um das Verfahren einzuleiten genügt es, das entsprechende Formular auszufüllen und an das zuständige Gericht zu senden.

Geoblocking

In Luxemburg wurde das Europäische Verbraucherzentrum Luxemburg gemäß dem Gesetz vom 26. Juni 2019 als Geoblocking-Kontaktstelle benannt.

Verbraucher aus Luxemburg können sich somit in beispielsweise folgenden Fällen an das Europäische Verbraucherzentrum in Luxemburg wenden:

  • wenn Verbraucher beim Online-Shopping auf die Website ihres Wohnsitzlandes umgeleitet werden, ohne dass sie vorher ihre Zustimmung gegeben haben;
  • wenn Verbraucher auf ausländischen Websites nicht unter denselben Bedingungen einkaufen können wie die jeweiligen inländischen Verbraucher;
  • wenn luxemburgische Kreditkarten bei der Bezahlung abgelehnt werden.

Externe Warnstelle

Gemäß der EU-Verordnung 2017/2394 über die Zusammenarbeit zwischen den für die Durchsetzung der Verbraucherschutzrechte zuständigen nationalen Behörden, wurde das CEC Luxembourg seit dem 17. Januar 2020 offiziell als externe Warnstelle benannt und ist somit berechtigt, Warnungen an die zuständigen Behörden zu übermitteln, um so wirksam gegen Unternehmen vorzugehen, die gegen Verbraucherrechte in der Europäischen Union verstoßen.