Sie planen Ihren Urlaub und suchen eine passende Unterkunft?

Wir informieren Sie darüber, was Sie bei der Online-Buchung Ihrer Unterkunft beachten sollten.

  • Wählen Sie Ihre Unterkunft mit Bedacht

Immer mehr Privatpersonen vermieten ihre Wohnungen über das Internet. Dabei ist zu beachten, dass die Vorschriften des Verbraucherrechts nicht gelten, wenn Sie die Wohnung von einer Privatperson mieten, die nicht zu gewerblichen Zwecken vermietet.

Wenn Sie sich dazu entscheiden, eine Ferienwohnung oder ein Ferienhaus online zu buchen, empfehlen wir Ihnen, entsprechend vorsichtig zu sein und sich im Vorfeld umfassend zu informieren. Selbstverständlich gibt es auch seriöse Anbieter, jedoch kommt es immer wieder vor, dass sich im Nachhinein herausstellt, dass das gebuchte Ferienunterkunft gar nicht existiert oder dass die Unterkunft erheblich von der Objektbeschreibung abweicht.

Um böse Überraschungen zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen, sich vor Zahlung des vereinbarten Mietpreises die vollständige Kontaktdaten des Anbieters und die Adresse der Unterkunft geben zu lassen. Fragen Sie auch nach einer detaillierten Beschreibung der Unterkunft, mit Angaben zur Gesamtgröße, Anzahl der Zimmer und Betten, Ausstattung, Lage usw. Bewahren Sie die Unterlagen (Angebot, Buchungsbestätigung, Schriftverkehr, Objektbeschreibung usw.) sorgfältig auf.

Außerdem sollten Sie sich den Gesamtpreis vom Vermieter bestätigen lassen. Der auf der Website angegebene Wochenpreis stellt nicht zwangsläufig den tatsächlichen Endpreis dar. Insbesondere können eine Kaution, Endreinigung, Strom und Heizung nach Verbrauch, Kurtaxe, Versicherung, Haustiergebühr und Parkgebühr hinzukommen. Auch Wasser, Gas und Strom werden oft separat berechnet.

Auch wenn es oft schwierig ist, die Identität des Vermieters im Vorfeld zu überprüfen, gibt es mehrere Möglichkeiten, die Richtigkeit des Angebots zu kontrollieren. Mit einer Suchmaschine können Sie beispielsweise die Adresse und die geografische Lage der Unterkunft überprüfen. Foren und andere Websites mit Bewertungen der Unterkunft können Ihnen ebenfalls helfen, relevante Hinweise zur Ferienwohnung zu erhalten.

Der Vermieter kann verlangen, dass Sie eine Versicherung abschließen, die Sie im Falle eines Brandes, einer Explosion oder eines Wasserschadens absichert. Für alle anderen Schäden, die Sie verursachen (kaputte Möbel, beschädigte oder verlorene Gegenstände), haften Sie grundsätzlich selbst. Erkundigen Sie sich bei Ihrer privaten Haftpflichtversicherung nach einer möglichen Ausweitung des Versicherungsschutzes auf eine Ferienwohnung.

Ansprechpartner

Wenn Sie sich für eine Buchung über ein Online-Buchungsportal (z.B. Booking, Airbnb) entscheiden, sollten Sie beachten, dass die Betreiber des Buchungsportals regelmäßig nur als Vermittler auftreten und Ihre Buchungsanfrage nur an den Vermieter oder Hotelier weiterleiten.

Als Vermittler haften die Betreiber von Buchungsportalen in der Regel nur für Probleme im Zusammenhang mit dem entsprechenden Buchungsvorgang und nicht für Mängel im Zusammenhang mit der gebuchten Unterkunft.

Dies bedeutet, dass Sie sich bei etwaigen Mängeln am gemieteten Ferienhaus oder bei Streitigkeiten über die Rückzahlung der geleisteten Kaution direkt an den Vermieter wenden müssen.

Teilzeitnutzungsrecht (Timeshare)

Timeshare-Verträge geben Ihnen das Recht auf eine Ferienwohnung während mindestens drei Jahren und für einen bestimmten Jahreszeitraum. In den meisten Fällen ist die Wohnung eine Ferienwohnung, ein Hotelzimmer oder ein Zimmer auf einem Kreuzfahrtschiff. Während der restlichen Zeit des Jahres benutzen andere Touristen diese Wohnung.

Die Holiday Clubs bieten ähnliche Verträge an, nur dass deren Dauer 36 Monate unterschreitet. Der Hauptunterschied zwischen diesen beiden Arten von Verträgen besteht hinsichtlich Ihres Rechtsschutzes. Die Verträge, die 36 Monate unterschreiten und keine feste Urlaubswoche beinhalten, sind nicht von der EU-Richtlinie 94/47/EG vom 26. Oktober 1994 erfasst, die Timeshare-Verträge regelt.

Verkaufsmethoden

Selbstverständlich gibt es auf dem Timeshare-Gebiet seriöse Anbieter, viele Verkäufer werden jedoch wegen ihrer irreführenden und aggressiven Verkaufsmethoden angeprangert.

In vielen Fällen ist die Vorgehensweise dieselbe: Touristen (vorzugsweise verheiratete Nordeuropäer fortgeschrittenen Alters) werden an ihrem Urlaubsort angesprochen, um sie zur Teilnahme an einer Lotterie zu bewegen. Natürlich gewinnen sie das groβe Los.

Als glückliche Gewinner werden sie dann zu einem Empfang in einem gehobenen Hotelkomplex eingeladen, wo für mehrere Stunden Druck auf sie ausgeübt wird, damit sie einen Timeshare-Vertrag unterzeichnen.

Die Methoden sind so überzeugend, dass nur wenige Touristen die physische und psychische Kraft aufbringen, dem Druck Stand zu halten.

Umtausch und Weiterverkauf

Die Nebenkosten einer Timeshare-Wohnung und die manchmal enttäuschende Servicequalität führen viele Timeshare-Nutzer dazu, ihren Vertrag umzutauschen oder weiterzuverkaufen.

Auch hier ist es wichtig, vorsichtig zu sein, denn es besteht kein Markt für den Weiterverkauf von Timeshare-Verträgen und nur sehr wenige Möglichkeiten, diese umzutauschen. Leider gibt es auch hier skrupellose Firmen, die Inhaber von Timeshare-Verträgen direkt kontaktieren und ihnen die Chancen auf den Weiterverkauf ihrer Verträge anpreisen. Natürlich müssen die Wiederverkäufer Gebühren bezahlen, bevor ihre Akte übernommen werden kann. Meistens fließen die Gebühren in die Taschen der Firmen, die den Timeshare-Vertrag nicht weiterverkaufen, da es keine Käufer gibt!

Neue Richtlinie

Die zahlreichen neuen Praktiken der Timeshare-Anbieter, die die geltenden Vorschriften umgehen, haben eine Überarbeitung der europäischen Richtlinie 94/47/EG zum “Schutz der Erwerber von Teilzeitnutzungsrechten an Immobilien” notwendig gemacht. Eine neue Richtlinie 2008/122/EG wurde beschlossen. In Luxemburg wurde die Richtlinie durch das Gesetz vom 8. April 2011 („Verbrauchergesetz“ / „Code de la Consommation“) umgesetzt.
Zu diesem Thema haben wir haben das Merkblatt „Neue Rechte beim Timesharing“ verfasst.