Was können Sie tun, wenn Ihr Flug annulliert wurde, Sie verspätet abfliegen, Ihnen die Beförderung verweigert wurde oder Sie Probleme mit Ihrem Gepäck haben?
Ihre Rechte bei Nichtbeförderung, Annullierung, Vorverlegung oder Verspätung des Fluges richten sich nach der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 über Fluggastrechte und der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH).
Die Verordnung gilt für alle Fluggäste,
- die von einem Flughafen im Gebiet der Europäischen Union (EU) abfliegen
oder - die einen Flug außerhalb der EU antreten und in der EU landen, vorausgesetzt der Flug wird von einer Fluggesellschaft mit Sitz in der EU durchgeführt.
Die Verordnung gilt grundsätzlich für sämtliche Flugarten: Linienflüge, Charterflüge, Flüge im Rahmen einer Pauschalreise sowie Flüge von Billigfluggesellschaften (Low Cost Airlines).
Mit seinem Urteil vom 21. Dezember 2021 (EuGH, Urteil v. 21.12.2021, Rs. C-146/20, C-188/20, C-196/20 und C-270/20) hat der EuGH klargestellt, dass ein um mehr als eine Stunde vorverlegter Flug als „annulliert“ zu betrachten ist. Folglich finden die Annullierungsvorschriften der Verordnung auch auf Flüge Anwendung, die von der Fluggesellschaft um mehr als eine Stunde vorverlegt wurden.
Aufgrund des Brexits, gilt seit dem 1. Januar 2021 die Verordnung nur noch für Flüge aus der EU in das Vereinigte Königreich, sowie für Flüge aus dem Vereinigten Königreich in die EU, sofern die Fluggesellschaft ihren Sitz in der EU hat.
Ihnen wurde die Beförderung verweigert
Wenn die Fluggesellschaft Ihnen die Beförderung (ungerechtfertigterweise) verweigert hat, haben Sie grundsätzlich Anspruch auf:
- kostenlose Betreuungsleistungen (Verpflegung, Kommunikation, bei Bedarf Hotelunterbringung und Transfer)
und eine zusätzliche pauschale Entschädigung zwischen 250 € und 600 €, je nach Flugstrecke: - 250 € für Flüge bis zu 1500 km;
- 400 € für Flüge über 1500 km innerhalb der EU und zwischen 1500 km und 3500 km bei anderen Flügen;
- 600 € für Flüge über 3500 km.
Neben dem Recht auf Betreuungsleistungen und Entschädigung haben Sie zusätzlich die Wahl zwischen:
- Rückerstattung der Flugtickets unter der Bedingung, dass Sie auf den Flug verzichten
oder - anderweitige Beförderung zum Zielflughafen.
Es ist jedoch zu beachten, dass Ihre Ansprüche entfallen, wenn die Nichtbeförderung ausnahmsweise gerechtfertigt ist. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn Ihnen die Beförderung aus Gesundheits-, Sicherheits-, oder Gefahrenabwehrgründen oder wegen unzureichender Reisedokumente (z.B. abgelaufener Ausweis, nicht konformer PCR-Test, fehlendes Visum usw.) verweigert wurde.
Ihr Flug wurde annulliert oder um mehr als eine Stunde vorverlegt
Wenn Ihr Flug annulliert, oder um mehr als 1 Stunde vorverlegt wurde (s.o.), haben Sie die Wahl zwischen:
- Rückerstattung der Flugtickets (bei einem Anschlussflug ggf. mit einem kostenlosen Rückflug zum Ausgangspunkt)
oder - anderweitige Beförderung zum Reiseziel.
Außerdem haben Sie einen Anspruch auf kostenlose Betreuungsleistungen (Verpflegung, Kommunikation, bei Bedarf Hotelunterbringung und Transfer)
Wenn die Flugannullierung nicht auf außergewöhnliche Umstände (z. B. schlechtes Wetter, Sicherheitsproblem o. ä.) zurückzuführen ist und Sie weniger als vierzehn Tage vor dem geplanten Abflugdatum informiert wurden, können Sie außerdem einen Anspruch auf eine zusätzliche pauschale
Entschädigung zwischen 250€ und 600€, je nach Flugstrecke haben:
- 250 € für Flüge bis zu 1500 km;
- 400 € für Flüge über 1500 km innerhalb der EU und zwischen 1500 km und 3500 km bei anderen Flügen;
- 600 € für Flüge über 3500 km.
Ihr Flug ist verspätet
Bei einer Verspätung des Fluges haben Sie je nach Dauer der Verspätung und der Flugstreckenlänge einen Anspruch auf kostenlose Betreuungsleistungen (Verpflegung, Kommunikation, bei Bedarf Hotelunterbringung und Transfer).
Ist Ihr Abflug mehr als 5 Stunden verspätet, können Sie die Erstattung des Ticketpreises fordern, sofern Sie auf Ihren Flug verzichten.
Seit einem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union (Urteil vom 19.11.2009, Rs. C-402/07 und C-432/07) kann bei einer Verspätung von 3 Stunden oder mehr gegenüber der ursprünglich geplanten Ankunftszeit eine pauschale Entschädigung von 250 € bis 600 €, je nach Entfernung des Fluges verlangt werden. Diese muss jedoch nicht gezahlt werden, wenn die Fluggesellschaft nachweisen kann, dass die Verspätung auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist.
Wie können Sie Ihre Ansprüche geltend machen?
Bei Nichtbeförderung, Annullierung, Vorverlegung oder Verspätung des Fluges empfehlen wir Ihnen, Ihre Beschwerde so schnell wie möglich schriftlich an die Fluggesellschaft zu richten, welche den Flug ausgeführt hat.
Wird Ihre Beschwerde abgelehnt oder erhalten Sie innerhalb von 8 Wochen keine Antwort, können Sie Ihren Fall an die nationale Durchsetzungsstelle (am Ort des Vorfalls) weiterleiten, die in jedem Mitgliedstaat eingerichtet wurde, um die Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 zu überwachen ("National Enforcement Body" oder "NEB").
In Luxemburg ist die nationale Durchsetzungsbehörde (NEB) bei der Direktion für Verbraucherschutz (im Ministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Weinbau) angesiedelt (passagers@mpc.etat.lu).
Ihr Gepäck ist verspätet, verloren oder beschädigt
Regelungen bezüglich Ihres Gepäcks (Verspätung, Verlust, Zerstörung oder Beschädigung) enthalten das Warschauer Abkommen vom 12. Oktober 1929 und das Montrealer Abkommen vom 28. Mai 1999.
Insbesondere das Montrealer Übereinkommen begrenzt die Haftung der Fluggesellschaft und legt strenge Fristen für die Geltendmachung von Forderungen fest, die aus einem Vorfall mit Ihrem Reisegepäck resultieren.
Achten Sie darauf, eine Verspätung bzw. einen Verlusts des Gepäcks direkt am Flughafen beim „Gepäck-/luggage claims“-Service anzuzeigen und lassen Sie sich eine schriftliche Bestätigung darüber geben.
Die Haftungsbeschränkung der Fluggesellschaft beträgt 1.288 SZR (Sonderziehungsrechte) pro Fluggast (ca. 1.600 Euro), es sei denn, es wird bei der Gepäckaufgabe eine gesonderte Versicherung von Wertgegenständen abgeschlossen (in der Regel gegen Zahlung eines Aufpreises).
Bei verspätetem oder verlorenem Gepäck haben Sie 21 Tage nach dem Verlust oder der verspäteten Entgegennahme des Gepäcks Zeit, Ihre Beschwerde an die Fluggesellschaft zu richten (am besten per Einschreiben).
Bei Beschädigung oder Zerstörung von Gepäck können Sie Ihre Beschwerde innerhalb von 7 Tagen nach der Aushändigung des Gepäcks an die Fluggesellschaft richten (vorzugsweise per Einschreiben).