Die Bestellung oder der Kauf einer Ware in einem Geschäft stellt einen bindenden Kaufvertrag zwischen Ihnen als Käufer und dem Verkäufer dar. Ein Recht von diesem Vertrag zurückzutreten haben Sie somit nicht. Ein solches Rücktrittsrecht sieht das Gesetz beispielsweise bei Fernabsatzverträgen, nicht aber bei Verträgen, die in einem Geschäft abgeschlossen wurden, vor. Sind Sie sich also nicht sicher, ob Sie das schicke Paar Schuhe wirklich brauchen oder ob Sie der Ratenzahlung für den Fernseher, der Ihnen zu einem attraktiven Sonderpreis angeboten wird, auch wirklich nachkommen können, sehen Sie lieber vom Kauf ab.

Allerdings kann ein Verkäufer Ihnen das Recht einräumen, die Ware binnen einer gewissen Zeitspanne zurückzugeben oder umzutauschen. Informieren Sie sich vorab über ein eventuell aus Kulanz gewährtes Umtausch- oder Rückgaberecht und bewahren Sie nach Abschluss des Vertrages, den Kassenzettel oder den Bestellschein auf, auf denen dieses Recht auf Umtausch oder Rückgabe festgehalten ist.

Weist die gekaufte Ware jedoch Mängel auf, muss der Verkäufer die Gewährleistungsrechte (Reparatur, Wandlung des Vertrages), die Ihnen als Verbraucher rechtlich zustehen, selbstverständlich beachten.

Obergrenzen für Barzahlungen in der EU

Auch wenn sich Kryptowährungen und kontaktlose Zahlungen immer mehr durchsetzen, bleiben Barzahlungen beliebt. Allerdings können bar bezahlte Urlaubssouvenirs teuer werden!

Sie haben in Ihrem Urlaub in Italien in ein Gemälde entdeckt, das Sie kaufen möchten? Seien Sie vorsichtig, wenn Sie es mit Bargeld bezahlen wollen: In einigen europäischen Ländern gibt es Beschränkungen für Barzahlungen.

Während sich 15 EU-Länder (sowie Norwegen und das Vereinigte Königreich) dafür entschieden haben, die Höhe der Barzahlung nicht zu begrenzen (Luxemburg, Österreich, Zypern, Dänemark, Estland, Finnland, Ungarn, Irland, Lettland, Litauen, Deutschland, die Niederlande, Slowenien und Schweden), haben sich andere Länder dafür entschieden, diese Möglichkeit sowohl hinsichtlich der Höhe der Barzahlung als auch der Art und Weise, wie sie vorgenommen wird, einzuschränken (Belgien, Bulgarien, Tschechische Republik, Griechenland, Spanien, Frankreich, Kroatien, Italien, Malta, Polen, Portugal, Rumänien und Slowakei).

Nachstehend finden Sie die Einzelheiten der Studie des Netzes der Europäischen Verbraucherzentren:

Deutschland

Kein Bargeldlimit.
Verbraucher, die in Deutschland mehr als 10.000 € in bar bezahlen wollen, müssen sich ausweisen. Der Verkäufer muss Namen, Vornamen, Geburtsdatum und -ort, Adresse und Staatsangehörigkeit des Käufers nachweisen können.

Österreich

Keine Obergrenze.

Belgien

Für Waren und Dienstleistungen gilt eine Bargeldobergrenze von 3000 €. Diese Beschränkung gilt nicht zwischen Verbrauchern.

Nach belgischem Recht gilt:

  • Der Preis für den Erwerb von Immobilien kann nicht in bar bezahlt werden.
  • Wenn Kupferkabel an einen Unternehmer verkauft werden, kann der Unternehmer nicht bar bezahlen, auch wenn der Verkäufer ein Verbraucher ist.
  • Barzahlungen zwischen Unternehmern für Metallschrott und Gegenstände, die wertvolle Materialien enthalten, sind verboten.
  • Verkauft ein Verbraucher solche Materialien an einen Unternehmer, ist die Barzahlung auf den Betrag begrenzt, den der Unternehmer für den verkaufenden Verbraucher ausgibt.

Diese Beschränkungen gelten nicht, wenn die Ausführung des Vertrags unter der Aufsicht eines Gerichtsvollziehers erfolgt. Verstöße gegen diese Beschränkungen werden mit einer Geldstrafe zwischen 250 und 225 000 € geahndet.

Bulgarien

Der Höchstbetrag für Barzahlungen liegt bei 10.000 Lev = ca. 5.108 €.

Beträge über 10.000 Lev müssen per Banküberweisung oder Bankkarte bezahlt werden, auch wenn der Betrag in Raten gezahlt wird.

Für Zahlungen in einer anderen Währung wird der Höchstbetrag von 10.000 Lev nach dem Wechselkurs der bulgarischen Nationalbank am Tag der Zahlung festgelegt.

Zypern

Kein Limit.

Kroatien

Barzahlung ist auf 15.000 € begrenzt.

Dänemark

Für Barzahlungen zwischen Privatpersonen gibt es keine Obergrenze.

Händler dürfen jedoch keine Barzahlungen von mehr als 20.000 DKK (ca. 2689 €) annehmen. Dies gilt nicht für Banken und andere Finanzdienstleister.

Die Verwendung von 500-Euro-Banknoten und 25-Euro-Münzen ist verboten. Bei der Zahlung eines Betrags in Münzen können maximal 25 Münzen pro Transaktion verwendet werden. Der Höchstbetrag, der ausschließlich mit Münzen bezahlt werden kann, beträgt 962,50 DKK (etwa 129 EUR).

Bei Dienstleistungen wird eine Barzahlung erst ab einem Betrag von 8.000 DKK (ca. 1.075 EUR) empfohlen. Der Grund: Wenn der Gewerbetreibende die Einkommens- und Mehrwertsteuer auf den Kaufpreis nicht abführt, kann der Verbraucher haftbar gemacht werden. Der Käufer kann diese Haftung vermeiden, indem er den Kauf beim zuständigen Finanzamt anmeldet (innerhalb von 14 Tagen nach Zahlung, spätestens einen Monat nach Erhalt der Rechnung).

Spanien

Bargeldgrenze für Unternehmer: 1.000 €.

Für einen Verbraucher, der keinen steuerlichen Wohnsitz in Spanien hat, beträgt die Obergrenze 10.000 €.

Im Falle eines Verstoßes gegen diese Vorschrift beträgt die Strafe 25 % des betreffenden Betrags.

Estland

Kein Limit bis zu 50 Münzen oder Banknoten, unabhängig von ihrem Wert. Die estnische Zentralbank und die Kreditinstitute müssen die übergebenen Münzen/Banknoten ohne Einschränkung annehmen.

Finnland

Keine gesetzliche Obergrenze.

Ein Händler kann jedoch eine Barzahlung verweigern, wenn beispielsweise mehr als 50 Münzen oder ein hoher Geldschein vorhanden sind, sofern dies vor dem Verkauf mitgeteilt wird.

Frankreich

Der Höchstbetrag für Barzahlungen liegt bei 1000 € (für in Frankreich steuerlich ansässige Personen und Freiberufler) und bei 15.000 € für nicht in Frankreich steuerlich ansässige Personen.

Barzahlungen zwischen Privatpersonen (z. B. beim Autokauf) sind nicht begrenzt, aber ab einem Betrag von 1 500 € ist eine Rechnung erforderlich, um die Zahlungen zu belegen. Wenn Sie z. B. ein Auto in Frankreich von einer Privatperson kaufen möchten. Beachten Sie jedoch die Beschränkungen für Bargeld, das Sie innerhalb der Europäischen Union mit sich führen dürfen.

Im Prinzip muss der Verbraucher die Differenz ausgleichen (Artikel L112-5 des Währungs- und Finanzgesetzes).

Ein Gewerbetreibender ist verpflichtet, Barzahlungen anzunehmen (Artikel R 642-3 des Strafgesetzbuchs), muss aber keine Zahlung von mehr als 50 Münzen oder einer Banknote mit hohem Wert annehmen, wenn diese den zu zahlenden Preis erheblich übersteigt.

Seien Sie sich bewusst, dass ein Ladenbesitzer eine zerrissene Banknote ablehnen kann. Er kann Sie auch nach Ihrer Identität fragen, wenn er Zweifel an der Echtheit oder Herkunft des Geldes hat.

Barzahlungen an den Kassenschaltern sind auf 300 € begrenzt. Dies gilt insbesondere für die Zahlung von Einkommenssteuer, Gemeindesteuern, Abgaben (z. B. Rundfunkgebühren), Bußgeldern sowie Krankenhausrechnungen oder Mietzahlungen an öffentliche Einrichtungen. Darüber hinaus muss die Zahlung auf elektronischem Wege erfolgen (Online-Zahlung, monatliche Abbuchung oder Abbuchung am Fälligkeitstag).

Griechenland

Der Höchstbetrag liegt bei 500 € (außer beim Kauf eines Fahrzeugs). Darüber hinaus ist die Zahlung per Banküberweisung, Bankkarte oder Scheck möglich.

Ungarn

Keine Obergrenze für Verbraucher. Für juristische Personen, Unternehmensvereinigungen und natürliche Personen, die dem Mehrwertsteuersystem unterliegen, gilt jedoch eine Obergrenze von 1,5 Mio. HUF/Monat (ca. 4.200 €).

Irland

Gesetzlich gibt es keine Obergrenze. In der Praxis gibt es jedoch Beschränkungen.

Island

Keine Begrenzung.

Italien

Im Rahmen der Bekämpfung von Geldwäsche und Steuerbetrug sind Barzahlungen seit dem 1. Januar 2022 auf 1.000 € begrenzt. Für alle Zahlungen, die diesen Betrag überschreiten, muss daher eine Bankkarte, ein Scheck oder eine Banküberweisung verwendet werden.

Im Falle eines Betrugs beträgt die Strafe mindestens 1 000 EUR.

Lettland

Der Höchstbetrag, der in bar gezahlt werden kann, beträgt 7 200 €.

Zuwiderhandlungen werden mit Geldbußen in Höhe von 15 % des betreffenden Betrags geahndet.

Litauen

Es gilt ein Höchstbetrag von 3000 €.

Luxemburg

Keine Obergrenze.

Malta

Bestimmte Gegenstände und Waren können nicht bar bezahlt werden, wenn sie einen Betrag von 10.000 € oder mehr erreichen. Dazu gehören Antiquitäten, Immobilien, Schmuck, Edelmetalle, Perlen, Edelsteine, Autos, Boote und Kunstwerke.

Bei Zuwiderhandlungen betragen die Geldbußen mindestens 40 % des betreffenden Betrags.

Norwegen

Für Zahlungen zwischen Privatpersonen gibt es keine Obergrenze.

Allerdings dürfen Sie einem Gewerbetreibenden keinen Gegenstand im Wert von mehr als 40 000 NOK (etwa 3841 ‚) bezahlen. Bei Dienstleistungen liegt die Grenze für Barzahlungen bei 10 000 NOK (ca. 958 EUR). Der Grund: Wenn der Dienstleister keine Einkommenssteuer, Mehrwertsteuer und Sozialversicherungsbeiträge abführt, kann der Verbraucher zur Verantwortung gezogen werden.

Niederlande

Für Barzahlungen gibt es keine Obergrenzen.

Es besteht jedoch eine Meldepflicht für verdächtige Transaktionen über 2000 €. Dies gilt für Geschäftsleute wie Banken, freie Berufe, Versicherungsgesellschaften, Kasinos usw.

Polen

Für Zahlungen zwischen Kaufleuten gilt ein Höchstbetrag von 15 000 PLN (etwa 3 267 EUR).

Für Privatpersonen gibt es keine Beschränkungen.

Portugal

Zahlungen in Höhe von 3 000 EUR oder mehr können nicht in bar getätigt werden.

Für eine Person, die in Portugal der Einkommens- oder Körperschaftssteuer unterliegt, sind Barzahlungen von 1 000 EUR oder mehr nicht zulässig.

Erfolgt die Zahlung durch einen Verbraucher, der nicht in Portugal ansässig ist, sind Barzahlungen erst ab einem Betrag von 10 000 Euro verboten.

Steuern können nur bis zu einem Betrag von 500 Euro in bar gezahlt werden.

Rumänien

Barzahlungen an Unternehmen sind nur bis zu einem Betrag von 5 000 rumänischen Lei (etwa 1 016 Euro) pro Tag zulässig.

Für die Lieferung von Waren und Dienstleistungen liegt diese Grenze bei 10 000 Lei (ca. 2033 €) pro Tag.

Zahlungen zwischen Verbrauchern, z. B. für den Kauf von Waren, Dienstleistungen oder Miete, können bis zu 50 000 Lei (ca. 10 165 €) pro Tag in bar getätigt werden.

Tschechische Republik

270.000 CZK/Tag (etwa 10.500 €/Tag).

Vereinigtes Königreich

Keine Begrenzung.

Händler müssen sich jedoch bei den Steuerbehörden als „High Value Dealers“ registrieren lassen, wenn sie Barzahlungen von mehr als 10 000 € annehmen. Es gibt jedoch Ausnahmen.

Gut zu wissen: In England und Wales zahlen Sie mit englischen Pfundnoten. In Schottland und Nordirland werden englische Pfundnoten jedoch möglicherweise nicht akzeptiert. Ebenso werden schottische und nordirische Pfundnoten in Geschäften in England und Wales möglicherweise nicht angenommen.

Als Wechselgeld kann man unbegrenzt mit 5 £, 2 £ und 1 £ bezahlen. Mit Münzen mit einem Nennwert von 50p, 25p und 20p kann man Beträge bis zu 10 £, mit 10p und 5p bis zu 5 £ und mit 2p und 1p bis zu 20p bezahlen.

Slowakei

Barzahlungen bis zu 5000 € sind bei Geschäften zwischen Unternehmern und bei einem Kauf zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer möglich.

Für Privatpersonen liegt der Höchstbetrag bei 15.000 €.

Slowenien

Händler können nur Barzahlungen bis einschließlich 5.000 € annehmen.

Schweden

Für Barzahlungen gibt es keine Obergrenze.

Ein Händler kann jedoch die Barzahlung verweigern. In diesem Fall muss der Gewerbetreibende die Verbraucher deutlich und rechtzeitig informieren (z. B. durch einen Aushang im Geschäft).

Gesundheitsdienste sollten immer Barzahlungen akzeptieren.