Roaming-Tarife

Die Europäische Union hat Regelungen hinsichtlich Mobilfunktarifen erlassen, die die nationalen Telekommunikationsanbieter einhalten müssen.
Durch diese Regelungen wurden die Roaming-Gebühren innerhalb der Europäischen Union, Islands, Norwegens sowie Lichtensteins abgeschafft. Während diese Abschaffung ursprünglich nur bis zum 30. Juni 2022 gültig war, wurde sie nun bis zum 30. Juni 2032 verlängert. Das bedeutet, dass Sie für die Nutzung Ihres Mobiltelefons oder Tablets auf Reisen in einem dieser "Roam like at home"-Länder keine zusätzlichen Gebühren mehr zahlen müssen.

Schauen Sie sich jedoch vor Ihrer Abreise genau die Vorgaben Ihres Mobilfunkanbieters an. Einige Betreiber wenden eine „Politik der angemessenen Nutzung“ an, was bedeutet, dass bei Überschreitung bestimmter Grenzen trotz der Roaming-Regelung Gebühren anfallen können.
Gut zu wissen: Ihre Anrufe von Luxemburg ins Ausland sowie die Nutzung Ihres Geräts in einem Nicht-EU-Land sind von dieser Regelung nicht betroffen und unterliegen weiterhin den Tarifen Ihres Anbieters. Insbesondere seit dem Brexit können z. B. im Vereinigten Königreich wieder Roaming-Gebühren anfallen.

Achten Sie auf Ausnahmen

Ihr Mobilfunk-Vertrag oder Ihre Prepaid-Karte begrenzt Ihr nationales Anruf-, SMS- oder Surfpaket? Diese Obergrenzen gelten auch im Ausland, sofern Ihr Mobilfunkanbieter keine anderen Angaben macht.

Was tun, wenn es zu Streitigkeiten kommt?

Ihr Mobilfunkanbieter stellt Ihnen Kosten in Rechnung, die nicht anfallen sollten? Legen Sie umgehend eine schriftliche Beschwerde bei Ihrem Anbieter ein.

Sollten Sie keine oder eine negative Antwort erhalten, können Sie eine Beschwerde beim Institut Luxembourgeois de Régulation (ILR) oder beim Europäischen Verbraucherzentrum Luxemburg einreichen.

Premium-SMS

Eine Premium-SMS ermöglicht es, verschiedene digitale Dienste oder Inhalte zu kaufen oder zu abonnieren. Die Abrechnung erfolgt direkt auf der Mobilfunkrechnung zusätzlich zum Preis Ihres Abonnements.

Beim Kauf einer digitalen Dienstleistung senden Sie ein Kennwort an eine Kurzwahlnummer ("short code" mit 5 Ziffern) und im Gegenzug stellt Ihnen der Anbieter den Dienst oder Inhalt zur Verfügung. Nach dem selben Prinzip können Sie sich für regelmäßige digitale Dienstleistungen abonnieren, nachdem Sie "OK" an eine Kurzwahlnummer gesendet haben.

Wie kann man ein Premium-SMS-Abonnement beenden?

Haben Sie ein Abonnement abgeschlossen, können Sie es grundsätzlich beenden, indem Sie "STOP" an die entsprechende Kurznummer senden oder den Dienstanbieter schriftlich kontaktieren.

In Luxemburg gibt es außerdem die Website www.stopsms.lu, auf der Sie sich mit Ihrer Telefonnummer anmelden können, um nicht nur eine Liste der laufenden Premium-Abonnements zu erhalten, sondern diese Abonnements auch ganz einfach zu kündigen.