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Sein Eigentum reparieren: Ein Recht in Europa?

Ein Recht auf Wiedergutmachung in Europa?

Die sogenannte „Richtlinie über das Recht auf Reparatur“ wurde vom Rat endgültig angenommen. Sie präzisiert die Reparaturpflichten der Hersteller und ermutigt Verbraucher, die Lebensspanne von Produkten durch Reparaturen zu verlängern. Die Richtlinie gibt Verbrauchern das Recht, die Reparatur bestimmter Produkte zu verlangen, die nach EU-Recht technisch reparierbar sind (z. B. Waschmaschinen oder Mobiltelefone).

Die Hersteller müssen Produkte auch nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungsfrist zu einem angemessenen Preis und innerhalb einer angemessenen Frist reparieren.

Darüber hinaus sind die Hersteller verpflichtet, Verbraucher über deren Recht auf Reparatur zu informieren. Es wird ein standardisiertes europäisches Formular für Reparaturinformationen eingeführt, das Auskunft über Bedingungen und Preise für Reparaturen gibt.

Weiterhin wird eine europäische Online-Plattform eingerichtet, die es Verbrauchern ermöglicht und erleichtert, entsprechende Reparaturwerkstätten in der Nähe zu finden.

Die Mitgliedstaaten haben 24 Monate Zeit, um die Vorschriften in nationales Recht umzusetzen.