FTI ist insolvent – Tipps für betroffene Reisende
Die FTI Touristik GmbH ist seit gestern (03.06.2024) zahlungsunfähig und hat ein Insolvenzverfahren beantragt. Wenn Sie bei FTI oder einer von der Pleite betroffenen Tochterfirma eine Reiseleistung gebucht hatten, gehen Sie folgende Checkliste ☐☑ mit Handlungsanweisungen durch:
Stellen Sie zuerst sicher, dass das betroffene Unternehmen der FTI Gruppe angehört und tatsächlich Insolvenz angemeldet hat. Es war über FTI Webseiten auch möglich Leistungen bei anderen Reiseanbietern wie TUI usw. zu buchen. Diese sind von der Insolvenz nicht betroffen!
Bei der FTI Group sind gebuchte Leistungen der Dachmarke FTI Touristik GmbH betroffen. Dies beinhaltet FTI Deutschland, FTI Österreich und FTI Niederlande, weiters 5vorFlug, die BigXtra Touristik GmbH sowie DriveFTI, Cars&Campers und Meeting Point Rent-a-Car.
Wenn sie dort angefragt / reserviert, aber noch nichts bezahlt haben, dann zahlen Sie jedenfalls nichts mehr ein! FTI und die betroffenen Tochterunternehmen haben angekündigt ausstehende Reiseleistungen von sich aus zu stornieren.
FTI hat angekündigt gebuchte Reiseleistungen, die nach dem 5.Juni stattfinden sollen, nach Kräften weiter durchzuführen. Lassen Sie sich eine zugesagte Durchführung der Reiseleistung vom Dienstleister (z.B. vom Hotel, von der Fluglinie) schriftlich bestätigen!
Wichtig: Kund:innen, die eine Pauschalreise oder verbundene Reiseleistungen gebucht hatten, sollten abwarten und nicht selbst stornieren, sondern auf ein Storno von Seiten des Veranstalters FTI warten! Ansonsten besteht die Gefahr, dass für sie die Insolvenzversicherung nicht greift.
Wenn noch Teile der gebuchten Reiseleistungen offen und von Ihnen unbezahlt sind, sollten Sie diese Zahlungen nicht mehr durchführen. FTI darf Ihnen von sich aus ebenfalls nichts mehr abbuchen.
Bei individuell gebuchten Flügen, Hotels usw. sollten Sie sich nach einer Alternative umsehen und damit rechnen die bezahlte Leistungen beim Insolvenzverfahren anzumelden oder womöglich eine Rückzahlung bei Bank und Kreditkartengesellschaft zu versuchen.
Wenn Sie im Rahmen einer Pauschalreise bereits unterwegs sind und via FTI, 5vorFlug oder BigXtra gebucht hatten greift ebenso der gesetzlich geregelte Absicherungsschutz durch den Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF). Ihre bezahlten Reiseleistungen sind durch diese Versicherung gedeckt und Ihr Urlaub sollte nicht beeinträchtigt sein. Wenn es dennoch Schwierigkeiten gibt, und Sie die Reise abbrechen müssen aus Gründen, die klar mit der FTI Insolvenz zusammenhängen, dann wird der DRSF Sie kontaktieren. Eine Rückreise wird für Sie organisiert.
24h Notnummer für Reisende: +49 (0)89 710 45 14 98
- Bei individuell über FTI gebuchten Hotelübernachtungen versucht FTI die Leistung weiterhin zu erbringen, dies ist aber nicht garantiert.
- Bei individuell über FTI gebuchten Flügen, Mietwagen, Wohnmobilen und touristischen Leistungen wie Ausflügen, Flughafentransfers und Ähnlichem prüft FTI ebenso die Durchführbarkeit. Versichert sind diese Leistungen leider ebenso nicht.
Setzen sie sich mit der 24h Support Hotline in Verbindung: +49 (0)89 710 45 14 98. Im schlimmsten Fall am Insolvenzverfahren teilnehmen.
☐ Wenn Sie eine Pauschalreise gebucht haben,
dann haben Sie mehrere Leistungen wie z.B. ein Flugticket und eine Hotelübernachtung zu einem Gesamtpreis erworben.
Gute Nachrichten, auf Basis der Pauschalreiserichtlinie der EU musste FTI alle für Pauschalreisen erhaltenen Kundengelder für einen eventuellen Insolvenzfall absichern. In Ihren Reiseunterlagen findet sich ein sogenannter Sicherungsschein. Als Absicherer von FTI ist darauf der Deutsche Reisesicherungsfonds (DRSF) eingetragen.
Deutscher Reisesicherungsfonds GmbH,
Adresse: Sächsische Straße 1, 10707 Berlin,
E-Mail: kontakt@drsf.reise
☐ Wenn Sie eine Individualreise gebucht haben,
dann haben Sie eine Einzelleistung bei FTI erworben, z.B. ein Eventticket oder einen Mietwagen.
Nicht so gute Nachrichten. Die Insolvenzversicherung deckt nur Pauschalreisen ab. Einige Banken und Kreditkartengesellschaften bieten im Insolvenzfall die Rückbuchung von bereits geleisteten Zahlungen an. Sie können daher Ihr Geldinstitut kontaktieren und nachfragen, ob eine derartige Umsatzreklamation bei Ihnen möglich ist.
Andernfalls können Sie Ihre Forderung für die nicht erbrachte Leistung beim Insolvenzverwalter anmelden. FTI hat den Antrag erst kürzlich beim Amtsgericht München gestellt. Sobald dazu mehr bekannt ist, werden wir diese Passage mit den Kontaktinformationen aktualisieren. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde jedenfalls Axel Bierbach bestellt. Zu einem späteren Zeitpunkt wird im Insolvenzverfahren entschieden, ob und in welcher Höhe eine Quote aus den Restmitteln der Konkursmasse an Gläubiger ausbezahlt wird.