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Harmonisierung der Regeln der Fluggesellschaften für Handgepäck

In einer Resolution zu einheitlichen Standards für Handgepäck im Flugverkehr fordern die Abgeordneten einheitliche EU-weite Vorschriften zu Abmessungen und Preisen von Handgepäck.

Der Text, der per Handzeichen angenommen wurde, unterstreicht die Besorgnis der Bürgerinnen und Bürger über die Unannehmlichkeiten und Unbequemlichkeiten, die durch uneinheitliche Vorschriften für Handgepäck im Flugverkehr entstehen. Die EU-Rechtsvorschriften über Fluggastrechte sollten überarbeitet werden, um eine Lösung zu finden, heißt es in der Entschließung.

Unterschiedliche Vorschriften der Fluggesellschaften für Handgepäck führen zu versteckten Gebühren und erschweren den Preisvergleich, so die Abgeordneten. Auch wenn Passagiere verschiedene Fluggesellschaften nutzen oder ihre Pläne ändern müssen, sorgen uneinheitliche Vorschriften für Verwirrung. Die Abgeordneten betonen, dass die Kommission bei der Überarbeitung der geltenden EU-Luftverkehrsvorschriften das entsprechende Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union vollständig umsetzen sollte. Der Gerichtshof entschied, dass Fluggesellschaften keinen Aufpreis für Handgepäck verlangen dürfen, „sofern dieses Handgepäck hinsichtlich Gewicht und Abmessungen angemessenen Anforderungen entspricht und die geltenden Sicherheitsvorschriften erfüllt“. Eine neue Gesetzgebung sollte auch andere versteckte Kosten, wie z. B. Gebühren im Zusammenhang mit der Sitzplatzzuweisung, angehen, argumentieren die Abgeordneten.

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