Die ODR-Verordnung (Verordnung (EU) 524/2013) schafft eine europaweite Online-Plattform für Streitigkeiten, die sich aus Online-Geschäften ergeben. Die Plattform soll alle nationalen alternativen Streitbeilegungsstellen miteinander verbinden und ist in allen Amtssprachen der Europäischen Union verfügbar. Sie ist seit dem 15. Februar 2016 online und bietet Verbrauchern und Gewerbetreibenden, die ein Online-Streitbeilegungsverfahren für ihre nationale oder grenzüberschreitende Streitigkeit einleiten möchten, ein zusätzliches Instrument.
An wen richtet sich die Plattform?
Ein Verbraucher, der eine Beschwerde auf der ODR-Plattform einreichen möchte, muss seinen Wohnsitz in der Europäischen Union, Norwegen, Island oder Liechtenstein haben und auch der betreffende Unternehmer muss in der EU oder einem dieser Länder ansässig sein. Die Beschwerde muss sich auf eine online erworbene Ware oder Dienstleistung beziehen.
Gewerbetreibende können diese Website ebenfalls nutzen, um eine Beschwerde hinsichtlich eines online-Kaufs gegen einen Verbraucher einzureichen, der in einem der vorbezeichneten Länder ansässig ist.
Der Vorteil der Plattform?
- ein zentraler Zugang zu allen anerkannten alternativen Streitbeilegungsstellen in Europa,
- ein integriertes Übersetzungstool zur Überwindung von Sprachbarrieren,
- kostenfrei,
- die Unterstützung durch die nationale Kontaktstelle in Luxemburg (dem Europäischen Verbraucherzentrum Luxemburg, CEC Luxembourg) bei den zu unternehmenden Schritten.
Wie funktioniert die Plattform?
Im Falle einer Streitigkeit zwischen zwei oder mehreren Parteien, die online einen Vertrag geschlossen haben, kann eine Partei, entweder der Verbraucher oder der Gewerbetreibende, über die Plattform eine Beschwerde einreichen.
Die ODR-Plattform benachrichtigt die andere Partei über den Antrag. Nimmt der Verbraucher/Gewerbetreibende die Aufforderung zur gütlichen Einigung an, schlägt die ODR-Plattform den Parteien die Liste der zuständigen alternativen Streitbeilegungsstellen vor. Die Parteien müssen sich innerhalb von 30 Tagen gemeinsam auf die Schlichtungsstelle einigen, die den Fall bearbeiten soll. Sobald die Stelle ausgewählt ist, wird der Streitfall an sie verwiesen. Sie hat dann drei Wochen Zeit, um festzustellen, ob sie für den Streitfall zuständig ist und die Parteien über ihre Entscheidung zu informieren. Während des gesamten Verfahrens werden die Parteien über die Plattform über den aktuellen Stand informiert.
Einigen sich die Parteien nicht auf die Wahl der Schlichtungsstelle, wird das Verfahren eingestellt. Bitte wenden Sie sich an Ihre nationale Kontaktstelle, um Informationen über andere mögliche Rechtsbehelfe zu erhalten.
In Luxemburg sind die folgenden Stellen für die Beilegung von Streitigkeiten bei einem online-Kauf von Waren und Dienstleistungen zuständig und von den nationalen Behörden zugelassen:
Das Europäische Verbraucherzentrum Luxemburg, Ihre nationale Kontaktstelle in Luxemburg
Gemäß Artikel 7.2 der ODR-Verordnung muss jeder Mitgliedstaat eine nationale Kontaktstelle benennen, deren Aufgabe es ist, Unterstützung bei Beschwerden zu leisten, die über die ODR-Plattform eingereicht werden. Für Luxemburg wurde das Europäische Verbraucherzentrum Luxemburg als Kontaktstelle benannt (Artikel L. 412-3 des Verbraucherschutzgesetzes). Daher nehmen zwei ODR-Berater diese Aufgabe beim CEC Luxembourg wahr.
Als Kontaktstelle nimmt das CEC Luxembourg folgende Aufgaben wahr:
- Erleichterung der Kommunikation zwischen den Parteien und der zuständigen Schlichtungsstelle,
- Unterstützung bei der Einreichung der Beschwerde,
- die Parteien mit allgemeinen Informationen über Verbraucherrechte zu versorgen,
- Information der Parteien über die Funktionsweise der Plattform,
- Erläuterung der von der Schlichtungsstelle angewandten Verfahrensregeln,
- den Beschwerdeführer über andere Rechtsbehelfe zu informieren, wenn eine Streitigkeit nicht über die Plattform beigelegt werden kann.